Frage 12 · Welche Risiken entstehen?
Wer haftet, wenn KI einen Fehler macht?
Kurze Version
Nicht die KI. Haften können der Hersteller, der Anbieter oder die Person und Firma, die KI einsetzt. Wer wofür verantwortlich ist, hängt vom Einzelfall ab und wird rechtlich gerade neu geordnet.
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Eine Maschine ist keine Rechtsperson. Sie kann weder verklagt noch bestraft werden. Die Verantwortung verteilt sich deshalb auf die Menschen und Organisationen in der Kette. Übernimmt eine Ärztin eine KI-Empfehlung ungeprüft, bleibt sie verantwortlich. Ist ein Produkt mit eingebauter KI fehlerhaft, kann der Hersteller haften. Gerichte haben bereits Anwälte gebüsst, die von KI erfundene Urteile zitiert hatten.
Die EU staffelt mit dem AI Act die Pflichten nach Risiko: Für KI in Bewerbungsverfahren, Kreditvergabe oder Medizin gelten strengere Regeln als für einen Chatbot im Kundendienst. Die Schweiz geht einen eigenen Weg. Der Bundesrat hat 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats umzusetzen und bestehende Gesetze gezielt anzupassen, statt ein eigenes KI-Gesetz zu schaffen.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI einsetzt, braucht klare Regeln, wer Ergebnisse prüft und wer sie freigibt.
Die KI liefert das Ergebnis, die Unterschrift leistet ein Mensch.
Quellen zu dieser Frage
- Europäische Union. (2024). Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz. Amtsblatt der Europäischen Union. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
- Schweizerischer Bundesrat. (2025, 12. Februar). KI-Regulierung: Bundesrat will Konvention des Europarats ratifizieren [Medienmitteilung]. https://www.admin.ch
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